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BFH 09.05.2019 IV R 13/17, NWB 36/2019 S. 2618

Einkommensteuer | Zur Einbeziehung außerbilanzieller Gewinnkorrekturen in den mitunternehmeranteilsbezogen zu ermittelnden Gewinn i. S. des § 34a EStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i. S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewinnkorrekturen sind hierbei nicht zu berücksichtigen. (2) Der Übernahmegewinn i. S. des § 4 Abs. 4 Satz 1 UmwStG ist hingegen Bestandteil dieses S. 2619 [i]Gehrmann, Mitunternehmerschaft, infoCenter, NWB XAAAA-88442 Gewinns. (3) Nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG ist nicht der nicht entnommene Gewinn i. S. des Abs. 2 als individuelle (mitunternehmeranteilsbezogene) Saldogröße, sondern es sind die für die Ermittlung dieser Saldogröße erforderlichen individuellen Berechnungsfaktoren gesondert festzustel...