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Abgeltungsteuer – Frist für Antrag auf Regelbesteuerung auch bei nachträglich erkannter vGA (BFH)
Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag kann auch vorsorglich gestellt werden (Anschluss an das Senatsurteil v. - VIII R 50/14, BStBl 2015 II S. 894).
Anmerkung: Eine Gesetzesauslegung dahingehend, dass u. U. eine nachträgliche Option anzuerkennen ist, lehnt der BFH ab. Die rechtzeitige Option für die Teileinkünftebesteuerung liegt zunächst stets dann nahe, wenn im betroffenen Veranlagungszeitraum zwar keine Gewinnausschüttung erfolgt ist, aber Werbungskosten (z. B. Schuldzinsen aus der Finanzierung ...