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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 07 | Bargeldbranchen: Auswertung von Überwachungsvideos aus den Betriebsräumen ist fragwürdig

Bei einer Betriebsprüfung in Betrieben der sog. Bargeldbranchen drohen nicht selten hohe Hinzuschätzungen. Betroffen sind insbesondere gastronomische Betriebe, Einzelhändler und Taxiunternehmen. Umso wichtiger ist es für die Abwehrberatung, wie sich die Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht und zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung positioniert. Aktuell gibt es eine interessante Entscheidung des FG Hamburg zu vermelden.

Als Steuerberater kennen Sie die Situation: Bei einer Betriebsprüfung bei Unternehmen der sog. Bargeldbranchen drohen nicht selten hohe Hinzuschätzungen. Betroffen sind insbesondere gastronomische Betriebe, Einzelhändler und Taxiunternehmen. Umso wichtiger ist es für die Abwehrberatung, wie sich die Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht und zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung positioniert. Aktuell gibt es eine interessante Entscheidung des FG Hamburg zu vermelden. Im Streitfall ging es um Hinzuschätzungen bei einem Döner-Imbiss.

Zunächst einmal bekräftigten die Richter aus der Hansestadt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Danach kann die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes für den Steuerpflicht...