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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27-28 | Flankenschutz: Einsatz von Steuerfahndern als Helfer des Innendienstes der Finanzverwaltung

Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, bei dem es um den Einsatz von Steuerfahndern als Helfer des Innendienstes der Finanzverwaltung geht. Das FG Münster hatte sich als Vorinstanz nicht mit der umstrittenen materiellen Rechtmäßigkeit von Maßnahmen des Flankenschutzes befassen müssen, da die Richter bereits die Zulässigkeit der Klage verneint hatten. Es ist jedoch gut möglich, dass der BFH die Revision für grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von Flankenschutzfahndern nutzt.

Der Bundesfinanzhof hat bisher nur selten Gelegenheit gehabt, sich mit dem Einsatz von Flankenschutzfahndern zu befassen. Es ist daher eine sehr gute Nachricht, dass es jetzt ein Verfahren bis zum BFH geschafft hat – zum Einsatz von Steuerfahndern als Helfer des Innendienstes der Finanzverwaltung.

Es ist gängige Praxis, dass die Steuerfahndungsstellen die Sachbearbeiter in den Finanzämtern unterstützen. Sie geben Flankenschutz, wie das im Fachjargon heißt. Nicht nur bei Unternehmern, sondern auch bei Privatpersonen erscheinen die Flankenschutzfahnder ohne Vorankündigung und ohne Durchsuchungsbeschluss. Sie überprüfen s teuerliche Sachverhalte, wie z. B. die Vermietung von Wohnungen unter Angehörigen, ein A...