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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 16 | Umsatzsteuer: Ernstliche Zweifel wegen Leistungsbeschreibungen bei Waren im Niedrigpreissegment

Nach Auffassung des XI. Senats des BFH ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung (z. B. Hosen, Blusen, Pulli) ausreicht. Der XI. Senat des BFH teilt damit die Auffassung des V. Senats des BFH.

Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich aktuell in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment geäußert. Es ist demnach ernstlich zweifelhaft, ob in der Leistungsbeschreibung die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung im Detail angegeben werden muss. Oder ob insoweit die Angabe der Warengattung ausreicht, also bei Textilien beispielsweise Hosen, Blusen, Pulli, Kleider oder Jacken. Der XI. Senat des BFH teilt damit die Auffassung des V. Senats, der diese Frage erst kürzlich in einem Aussetzungsverfahren ebenfalls als ernstlich zweifelhaft angesehen hat

Zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Lieferung von W...