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Der einheitliche Europäische Binnenmarkt
Geltungsbereich: Gebiet der Staaten der Europäischen Gemeinschaften.
I. Einleitung
Der mit Vorlage des Weißbuchs zur Vollendung des Binnenmarktes im Juni 1985 und dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am beschleunigte Integrationsprozeß zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes zum ist ein gutes Stück vorangekommen. Das Arbeitsprogramm der vom Weißbuch vorgesehenen knapp 300 Richtlinien zur Verwirklichung der vier Grundfreiheiten
freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen und
von Personen und Kapital (vgl. Art. 7a EWGV)
ist zu mehr als 90 % abgeschlossen. Unterschiede gibt es noch in der nationalen Umsetzung der Richtlinien. Hier belegt Deutschland mit einer Quote von 78,6 % nach Dänemark (89,8 %) und Frankreich (83,4 %) den dritten Platz. Vor allem die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in den Bereichen der Öffnung des öffentlichen Auftragwesens und der Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der Finanzdienstleistungen ist weit fortgeschritten (vgl. Stober, EG- Binnenmarkt und deutsche Wirtschaft, 1990). Auch für den einzelnen Bürger werden sich Änderungen vor allem auf dem Gebiet des Verbrauchers...