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Drohende Steuerverschärfung für Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen
Geplante Gesetzesänderungen nach dem JStG 2019 vs. BFH-Rechtsprechung
In der Praxis ergeben sich zurzeit viele Fragestellungen hinsichtlich der Anerkennung von Verlusten, die aus der Veräußerung von Kapitalvermögen entstehen. Die jüngste BFH-Rspr. und die bisher dürftige Reaktion der Finanzverwaltung hatten bei privaten Kapitalanlegern Hoffnungen geweckt. Diese könnten allerdings durch eine Gesetzesänderung im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019 (JStG 2019) ein jähes Ende finden. Je früher sich Anleger damit vertraut machen, desto besser kann am Kapitalmarkt gehandelt werden. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen daher zunächst einen Überblick über die durch die BFH-Rspr. betroffenen Veräußerungstatbestände. Dies ist essentiell, um im nächsten Schritt die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Novellierungen durch das JStG 2019 nachvollziehen zu können.
Das Schaubild der Autorin „Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Privatanlegern“, SteuerStud 11/2019 S. 687, NWB MAAAH-28819, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.
I. Bisherige BFH-Rechtsprechung
Bisher hat der BFH Urteile zur steuerlichen Berücksichtigung von Prämien bei wertlos gewordenen Optionen und zum Verlust aus der Veräußeru...