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Einkommensteuer: Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
Leitsatz
Die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze verfassungsgemäß.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt.
Sachverhalt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine
vermögensverwaltende – nicht gewerblich geprägte – KG
(Obergesellschaft). Neben der Verwaltung von Kapitalvermögen und Grundbesitz
erzielte sie im Streitjahr 2011 Einkünfte aus einer (seit 2008) bestehenden
Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft – PersG –
(Untergesellschaft), deren Einkünfte im Streitjahr (bestandskräftig) als solche
aus Gewerbebetrieb festgestellt wurden. Wegen des Bezugs der gewerblichen
Beteiligungseinkünfte (ca. - 2.200 €) stellte das beklagte FA
– auch im Streitjahr – sämtliche Einkünfte der Klägerin nach § 15
Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG (Aufwärtsabfärbung) als solche aus
Gewerbebetrieb gesondert und einheitlich fest. Die an sich
vermögensver...