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IWB Nr. 16 vom Seite 649

Inländischer Co-Geschäftsführer ausländischer Kapitalgesellschaften

Steuerrisiken, Haftungsfallen und Überlegungen zu ihrer Vermeidung

Axel Neumann-Tomm

Im international operierenden Mittelstandskonzern ist es üblich, Arbeitnehmer der deutschen Muttergesellschaft zum zweiten Geschäftsführer einer ausländischen Beteiligungsgesellschaft zu bestellen. Damit soll ein unmittelbarer Einfluss auf die Geschäftsführung der Auslandsgesellschaft sichergestellt werden. Bei der Entscheidung werden die steuerlichen Risiken regelmäßig nicht in den Blick genommen.

Kernaussagen
  • Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der Muttergesellschaft als Co-Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft bestellt, begründet die Auslandsgesellschaft eine beschränkte, aber keine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland. Dies ändert sich, sobald er als einziger Geschäftsführer verbleibt.

  • Das NWB IAAAH-12518 löst erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken für die Auslandsgesellschaft und ihre Mitarbeiter aus. Ausländische Fisci werden die Einschätzung des BFH kaum teilen, dass ein in Deutschland ansässiger (Co-)Geschäftsführer eine abkommensrechtliche Vertreterbetriebsstätte begründet.

  • Sofern der Co-Geschäftsführer nur Überwachungsfunktionen und strategische Aufgaben für d...