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Neufassung der GoBD
Mit Schreiben vom - IV A 4 - S 0316/19/10003, NWB TAAAH-23416 hat das BMF die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neugefasst. Im Oktober 2018 war bereits ein Entwurf mit Vorschlägen zur Überarbeitung der GoBD vorgelegt worden. Das neue BMF-Schreiben tritt an die Stelle des , NWB HAAAE-37193 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen.
Die Änderungen sind punktueller Natur und beziehen sich insbesondere auf die Digitalisierung, Konvertierung und Aufbewahrung von Belegen sowie den Einsatz von Cloud-Technologien. U. a. wird in Anpassung der GoBD an die technischen Entwicklungen nunmehr klargestel...