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WP Praxis 9/2019 S. 271

Klarstellungen zu Einzelaspekten bei energierechtlichen Prüfungen

Der Energiefachausschuss des IDW hat sich mit zwei Schreiben zu Einzelaspekten bei energierechtlichen Prüfungen an die Bundesnetzagentur bzw. an das Statistische Bundesamt gewandt. Zur Erstellung eines Tätigkeitsabschlusses aufgrund § 3 Abs. 4 des Messstellenbetriebsgesetzes divergieren die Rechtsauffassungen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit. Im Schreiben an die Bundesnetzagentur wird klargestellt, dass die jeweils grundzuständigen Messstellenbetreiber selbst über die rechtliche Auslegung entscheiden mit Auswirkungen auf Prüfung und Offenlegung eines entsprechenden Tätigkeitsabschlusses. Pressemitteilungen des statistischen Bundesamts zu bestimmten Durchschnittserlösen bei Strom- und Gaslieferungen führen teilweise zu Missverständnissen. Diese Durchschnittserlöse bilden regelmäßig Nachw...