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Umfang der Auftragsprüfung im Rahmen einer Qualitätskontrolle
Aus dem Kreis der Mitglieder wurde die WPK gefragt, wie der Umfang der Auftragsprüfung bei einer Qualitätskontrolle nach dem Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle „Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ zu verstehen ist.
Die WPK stellt dazu zusammenfassend klar, dass die Auftragsprüfung die „Prüfung der Nachvollziehbarkeit des ‚roten Fadens' des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei einer gesetzlichen Abschlussprüfung und eine Beurteilung auf dessen Schlüssigkeit“ umfasst und dabei nicht zwingend sämtliche Prüfungsfelder nachvollzogen und auch nicht alle Arbeitspapiere durchgesehen werden müssen.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/z9c3k.