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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 269

Update: Die freiwillige Abschlussprüfung nach ISA im Lichte der ertragsteuerlichen Organschaft

WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe und StB Nadim Ahmad

In der Zwischenzeit liegt zur Anwendung der ISA im Rahmen des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 KStG eine Stellungnahme des vor. Die Anfrage wurde durch den Autor mit freundlicher Unterstützung der Wirtschaftsprüferkammer gestellt. Dabei wurde die im Ursprungsaufsatz (s. Wittsiepe/Ahmad, WP Praxis 6/2019 S. 153, NWB OAAAH-15604) aufgestellte These zur Anwendbarkeit der ISA vollumfänglich durch das BMF-Schreiben bestätigt.

Die Kernaussagen des BMF-Schreibens sind die folgenden:

  1. „Bei der Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 5 KStG handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion. Bei Vorliegen eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 3 HGB gelten die Sorgfaltsanforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 Buchst. b KStG unwiderleglich als erfüllt.“

  2. „Für die Frage der Erfüllung der Sorgfaltsanforderungen knüpft die Fiktion des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. Satz 5 KStG an den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 3 HGB an, so dass sich die dabei anwendbaren Prüfungsstandards ebenfalls nach Handelsrecht bestimmen. Soweit nach deutschem Handelsrecht die ISA im Rahmen einer Abschlussprüfung zugrunde gelegt werden können, kann mit einem danach erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 5 KStG der Nachweis erbracht werden, dass d...