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Beruf | Pflicht zur verantwortungsvollen Kanzleiführung
Die Geschäftsführerin einer Steuerberatungsgesellschaft verletzt ihre Pflicht zur verantwortungsvollen Führung der Gesellschaft, wenn sie sich allein auf die Bearbeitung von Vorbehaltsaufgaben beschränkt und im Übrigen die steuerliche Beratung Mitarbeitern überlässt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nicht befugt sind. Die Pflicht zur eigenverantwortlichen Tätigkeit umfasst auch die Berufsausübung unter dem Namen einer Steuerberatungsgesellschaft.
Im Streitfall hielt das Berufsgericht einen Verweis und eine Geldbuße i. H. von 2.000 € für geboten, aber auch ausreichend. Die – inzwischen angestellt tätige – Steuerberaterin hat ihr damaliges Fehlverhalten in der familiär geprägten Steuerberatungsgesellschaft, in der faktisch zwei Brüdern die eigentliche Leitung u...