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LAG Köln 08.05.2019 9 Ta 31/19, NWB 35/2019 S. 2552

Arbeitsverhältnis | Projektdienstleister als Arbeitnehmer

Wird ein Projektdienstleister im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (PC, Telefon, E-Mail-Adresse, Visitenkarte) tätig, ohne dass von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis.

Anmerkung:

Der Projektdienstleister war nach der Entscheidung des Gerichts für das beklagte Unternehmen als Arbeitnehmer und nicht als selbständiger Dienstleister tätig, so dass er sich als Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht zur Wehr setzen muss. [i]Wenning, Arbeitnehmer, infoCenter, NWB DAAAB-05654 Der Dienstleister war in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen Weise in das Unternehmen eingebunden und in einem ze...