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NWB Nr. 35 vom Seite 2555

Erweiterung der vorausgefüllten Steuererklärung

[i] BT-Drucks. 19/11987Der sog. Belegabruf („vorausgefüllte Steuererklärung“) soll in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/11987) auf eine Kleine Anfrage u. a. der FDP-Fraktion zu aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung (BT-Drucks. 19/11496) v.  hervor.

Danach soll der Belegabruf sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,

  • Zinsen auf Steuererstattungen,

  • Zuwendungen („Spenden“),

  • freigestellte Kapitalerträge und

  • Grad der Behinderung (inklusive ggf. vorhandener Merkzeichen).