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Erweiterung der vorausgefüllten Steuererklärung
[i] BT-Drucks. 19/11987Der sog. Belegabruf („vorausgefüllte Steuererklärung“) soll in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/11987) auf eine Kleine Anfrage u. a. der FDP-Fraktion zu aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung (BT-Drucks. 19/11496) v. hervor.
Danach soll der Belegabruf sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise:
Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen,
Zinsen auf Steuererstattungen,
Zuwendungen („Spenden“),
freigestellte Kapitalerträge und
Grad der Behinderung (inklusive ggf. vorhandener Merkzeichen).