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Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren
I. Die früheren Ländererlasse
Mit gleichlautenden Erlassen hatten bis 1991 die Bundesländer - mit Ausnahme Bayerns und Schleswig-Holsteins - mittels der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer), im folgenden ASB genannt, Regelungen für das Steuerstrafverfahren für alle beteiligten Stellen der FinVerw geschaffen. Bayern und Schleswig-Holstein hatten sich aus dieser Kette der Länderfinanzverwaltungen ”ausgeklinkt”.
Diese Situation hatte sich bereits 1991 wesentlich verändert. In diesem Jahr wurden die neuen ASB vorgelegt. Diese ”im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder an die Rechtsentwicklung angepaßten und . . . erweiterten Anweisungen” (so der B/II - 168/91 - S 0720 A) schafften nunmehr für den gesamten Bereich der FinVerw (also auch für die bisherigen ”Aussteiger-Länder” und die fünf neuen Bundesländer) ein einheitliches Anweisungswerk, das an die Stelle der früheren Ländererlasse trat (vgl. dazu auch Weyand, Inf 1991 S. 318). Das Land Bayern erklärte jedoch in der Folge seinen ”Ausstieg” aus dieser Allianz.
Nunmehr liegt die dritte Fassu...