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BAG 19.03.2019 9 AZR 881/16, NWB 34/2019 S. 2481

Arbeitsverhältnis | Rechtscharakter einer Entgeltabrechnung

Die in einer Entgeltabrechnung enthaltene Mitteilung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen stellt regelmäßig (nur) eine Wissens-, keine rechtsgestaltende Willenserklärung des Arbeitgebers dergestalt dar, dass dieser den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren will, wenn er diesen tatsächlich nicht schuldet. Folglich kann er die Richtigkeit der Abrechnung in einem Rechtsstreit in Abrede stellen.

Anmerkung:

Unter Angabe von Namen und Anschrift des Arbeitgebers erbrachte ein externer Dienstleister die Entgeltabrechnungen gegenüber dem Arbeitnehmer, der nach seinem Ausscheiden die Abgeltung von 169,5 Urlaubstagen aus den Jahren 2008 bis 2013 verlangte. Das Gericht hat [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen, wobei es offengelassen hat, ob Urlaubsansprü...