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Schadensersatz | Anrechnung von Ausgleichszahlungen
Ausgleichszahlungen nach der FluggastrechteVO sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen.
Wegen der Beförderungsverweigerung im ersten und der Flugverspätung im zweiten Fall leisteten die ausführenden Luftverkehrsunternehmen der betreffenden Flüge Ausgleichszahlungen i. H. von 600 € je Reisendem (Art. 7 Abs. 1 lit. c FluggastrechteVO). Diese Zahlungen sind auf die in der Höhe dahinter zurückbleibenden Ersatzansprüche anzurechnen, die die Reisenden auf der Grundlage der Vorschriften des deutschen Reisevertrags- oder Personenbeförderungsrechts geltend machen (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO). Ob die nach nationalem Recht begründeten Schadensersatzansprüche vollständig entfallen, weil die Ausgleichszahlung höher ist,...