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NWB Nr. 10 vom Seite 685 Fach 13 Seite 793

Die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren

von Richter am FG Peter Bilsdorfer, Saarbrücken

I. Die früheren Ländererlasse

Mit gleichlautenden Erlassen hatten bislang die Bundesländer - mit Ausnahme Bayerns und Schleswig-Holsteins - mittels der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer), im folgenden ASB genannt, Regelungen für das Steuerstrafverfahren für alle beteiligten Stellen der FinVerw geschaffen. Bayern und Schleswig-Holstein hatten sich aus dieser Kette der Länderfinanzverwaltungen ”ausgeklinkt”.

Diese Situation hat sich grundsätzlich verändert. Nunmehr liegen die neuen ASB vor. Diese ”im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder an die Rechtsentwicklung angepaßten und . . . erweiterten Anweisungen” (so der , a. a. O.) schaffen nunmehr für den gesamten Bereich der FinVerw (also auch für die bisherigen ”Aussteiger-Länder” und die fünf neuen Bundesländer) ein einheitliches Anweisungswerk, das an die Stelle der früheren Ländererlasse tritt (vgl. dazu auch Weyand, Inf 1991 S. 318).

II. Die Entwicklung

Der Anstoß zum Erlaß der ASB kam aus der FinVerw Mitte der siebziger Jahre. Im Dezember 1980 wurde ein erster Entwurf vorgelegt, der stark ...