Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Vorsteuerabzug bei Ausbau einer Gemeindestraße
Der BFH hat dem EuGH verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug aus Ausbaumaßnahmen bei öffentlichen Gemeindestraßen vorgelegt. Dem klagenden Unternehmen, einer GmbH, war die Genehmigung zum Betrieb eines Steinbruchs unter der Auflage erteilt worden, eine für den Abtransport des gewonnenen Kalksandsteins zu nutzende öffentliche Gemeindestraße auszubauen. Die Stadt war Eigentümerin der Straße. Aus den für den Ausbau von anderen Unternehmern bezogenen Bauleistungen machte die GmbH den Vorsteuerabzug geltend. Dem widersprach die Finanzverwaltung, da sie in dem Ausbau der Straße eine unentgeltliche Werklieferung gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG sah. Diesbezüglich blieben das Einspruchsverfahren und auch das nachfolgende Klageverfahren (teilweise) erfolglos, sodass die Klägerin Revision einlegte.
Mit dem ...