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Einkommensteuer | Negative Zwischengewinne als Verlust i. S. des § 15b Abs. 1 EStG
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Negative Zwischengewinne stellen grds. keine Verluste i. S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das , BStBl 2017 II S. 1144). (2) § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG kann nicht dahin verstanden werden, dass ein vorgefertigtes Konzept i. S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im Rahmen der Anwendung des progressiven Steuersatzes auswirkt, während ein Gewinn lediglich dem Abgeltungsteuersatz unterliegt (Anschluss an das , BStBl 2017 II S. 1144).