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Einkommensteuer | Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. (2) § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. [i]Gehrmann, Gewerbliche Einkünfte von Personengesellschaften, infoCenter, NWB AAAAC-42076
Es handelt sich um ein Grundsatzurteil mit Konsequenzen für andere Konstellationen und Strukturen.
Die Klägerin, eine vermögensverwaltende KG, hielt geringe Beteiligungen an zwei Flugzeugleasingfonds, die sich im Streitjahr in der Abwicklungsphase befanden und ü...