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Einkommensteuer | Zur Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen laut nicht die gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen. [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006
Mit dem Urteil korrigiert der BFH eine dem § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG widersprechende Auffassung des Finanzgerichts und klärt die Tatbestandsvoraussetzung „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“.
Das Finanzamt lehnte den Abzug anteiliger, auf das häusliche Arbeitszimmer bezogener Betriebsausgaben für den „vorsorglich behindertengerechten“ Umbau eines Badezimmers sowie die Renovierung eines Flur...