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BBK Nr. 16 vom

Fallstricke aufgrund unrichtiger Bilanzansätze bei späteren Umwandlungen

Georg Harle und Irene Gettmann

Nach § 8 EStDV müssen [i]Harle, Die Sperrfristen im Steuerrecht - Checklisten zur Überwachung für den Praktiker, Arbeitshilfe NWB ZAAAG-73252eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordnetem Wert nicht als Betriebsvermögen aktiviert werden. Diese Vereinfachungsregelung bei der Bilanzierung kann sich aber bei einer späteren Umstrukturierung als teurer Bumerang erweisen, wie der Praxisfall zeigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ein untergeordneter Wert nach § 8 EStDV liegt vor, wenn der Wert des gesamten Grundstücksteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 € beträgt. An jedem folgenden Bilanzstichtag ist jedoch neu zu überprüfen, ob die Wertgrenzen des § 8 EStDV überschritten sind. Im Falle einer Überschreitung ist das Grundstück oder der Grundstücksteil zu aktivieren. Unterbleibt diese Aktivierung, ist die Bilanz falsch.

Wird ein Betrieb in eine Kapitalgesellschaft (übernehmende Gesellschaft) eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft, hat die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Allerdings ist eine Einbringung auch zu Buchwerten möglich.

Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist dabei die Einbringung des gesamten Betriebs. Im Rahmen der Einbringung müsse...