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BBK Nr. 16 vom

Tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt

Anforderungen und Gestaltungsempfehlungen

Bernd Rätke

Eine tatsächliche [i]BMF, Schreiben v. 15.4.2019 - IV A 3 - S 0223/07/10002 NWB UAAAH-12916Verständigung dient dazu, Streitigkeiten mit dem Finanzamt beizulegen und Rechtssicherheit zu gewinnen, insbesondere nach Betriebsprüfungen. Dies gelingt aber nur, wenn die Anforderungen an eine tatsächliche Verständigung beachtet werden. Das sein bisheriges Schreiben zur tatsächlichen Verständigung ergänzt und damit auf eine Tendenz in der BFH-Rechtsprechung reagiert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Inhalt und Zweck der tatsächlichen Verständigung

Bei einer tatsächlichen Verständigung legt man zusammen mit dem Finanzamt den Sachverhalt einvernehmlich fest: Steuerpflichtiger und Finanzamt einigen sich also auf einen bestimmten Sachverhalt und bereinigen damit Streitpunkte im tatsächlichen Bereich, nicht jedoch im rechtlichen Bereich.

Die tatsächliche Verständigung dient sowohl der Förderung und Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens als auch dem allgemeinen Rechtsfrieden. Konkret bietet sie einen doppelten Vorteil:

  • Zum einen kann man den Punkt, über den man sich gerade tatsächlich verständigt hat, nun rechtlich klären und ggf. durch das Finanzgericht entscheiden l...