Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 16 vom Seite 776

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Berechnung des Wertansatzes in Handels- und Steuerbilanz

Rüdiger Happe

Für die [i]Hänsch, Rückstellungen: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Lexikon NWB AAAAC-42478 Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nach § 249 HGB eine Rückstellung zu bilden. Wegen der unterschiedlichen Bewertungsansätze unterscheidet sich die handelsrechtliche Rückstellung i. d. R. vom Bilanzansatz in der Steuerbilanz. Die Arbeitshilfe soll die Berechnung für die Praxis erleichtern.

Berechnungsprogramm, Aufbewahrungsrückstellungen (optional mit Staffelmiete), Arbeitshilfe NWB DAAAD-98365

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Aufbewahrungsfristen

1. Anwendungsbereich

[i]Pollert, Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten, Lexikon NWB WAAAD-10632 Nach § 147 AO muss jeder Unternehmer seine Geschäftsunterlagen ordnungsgemäß aufbewahren. Dazu gehören insbesondere Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Organisationsunterlagen, eingegangene und abgesandte Geschäftsbriefe und Buchungsbelege. Damit ist die Norm mit der handelsrechtlichen Vorschrift des § 257 HGB nahezu identisch.

2. Fristdauer

Die [i]Gerlach, Aufbewahrungsfristen, infoCenter NWB BAAAB-04768 Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbriefe beträgt sechs Jahre, alle übrigen Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Hinweis:

Seit 2017 gilt eine Erleichterung für Lieferscheine: Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, endet die Aufbewahrungsfrist jetzt mit dem Erhalt der Rechnung bzw. mit dem Versand der Rechnung (§ 147 Abs. 3 AO).

3. Fristbeginn

[i]Beginn der AufbewahrungsfristNach § 147 Abs. 4 AO begin...