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Eheverträge im Zivil- und Steuerrecht
I. Einleitung
Die Ehe wird nicht von ungefähr als das ”folgenreichste Rechtsgeschäft” bezeichnet. Das Ja-Wort vor dem Standesbeamten zieht weitreichende Folgen nach sich. Die wichtigste Rechtswirkung der Ehe ist sicherlich die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft gem. § 1353 BGB. Danach tragen die Eheleute füreinander Verantwortung. Doch nicht nur die Rechte und Pflichten der Eheleute ändern sich unmittelbar; sofern nichts anderes zwischen ihnen vereinbart wurde, begründen sie auch den gesetzlichen Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft und die sonstigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch tragen grundsätzlich den Bedürfnissen einer Alleinverdienerehe mit Kindern Rechnung. Diese Regelungen dienen dem Schutz desjenigen Ehegatten, der bedingt durch die Ehe und durch die Gründung einer Familie auf den eigenen Vermögenserwerb und den Erwerb einer eigenen Altersversorgung verzichtet und wegen der ehebedingten Aufgabe seiner Berufstätigkeit nach einer eventuellen Scheidung nicht in der Lage ist, durch eigenen Verdienst seinen Unterhalt zu bestreiten (Langenfeld, FamRZ 1987 S. 9).
In bestimmten Fällen wird aber dieser gesetzlich...