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Änderungen des Bewertungsrechts und des Vermögensteuerrechts durch das Steueränderungsgesetz 1991
I. Allgemeines
In den neuen Bundesländern wurde zum die Vermögensbesteuerung nach Maßgabe der in den alten Bundesländern geltenden Steuergesetze eingeführt (Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 14, 20, 26, 27 des Einigungsvertrages v. ). Bis zum erfolgte im Beitrittsgebiet die Vermögensbesteuerung noch nach Maßgabe des VStG v. (GBl Sonderdruck Nr. 675), zuletzt geändert durch das StÄndG v. (GBl I Nr. 17 S. 1336). Nach dem StÄndG v. wurden auch die ehemaligen VEB vermögen- und gewerbesteuerpflichtig (Gesetz zu dem Vertrag v. über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik v. , BGBl II S. 518). Unternehmen, die durch Umwandlung volkseigener Kombinate, Betriebe und Einrichtungen entstanden sind, mußten im 2. Halbjahr 1990 bis zur Festsetzung von Vorauszahlungen durch das zuständige FA Abschlagszahlungen nach der SelbstberechnungsVO v. (GBl I Nr. 41 S. 616) und der VO über die Zahlung von Steuern der in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen im 2. Halbjahr 1990 v. (GBl I Nr. 41 S. 618) leist...