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NWB Nr. 17 vom Fach 9 Seite 2417

Die Vermögensteuer-Richtlinien 1989

von Oberamtsrat Wolfgang Teß, Bonn

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Auf den werden turnusgemäß die nächste Hauptveranlagung der VSt und die nächste Hauptfeststellung der EW des BV durchgeführt. Seit der Hauptveranlagung/Hauptfeststellung auf den 1. 1. 1986 sind wieder zahlreiche neue Regelungen zum BewG bzw. zum VStG ergangen. Durch die VStÄR 1989 werden die VStR 1986 an die Rechtsänderungen angepaßt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen der VStR 1989.

I. Vermögensteuererklärungen

Die VSt-Erklärungen und die Vermögensaufstellungen zur Ermittlung des EW des gewerblichen Betriebs und des einem freien Beruf dienenden Vermögens sind bis zum bei den FÄ einzureichen (BAnz Nr. 235 v. ).

II. Umfang des Betriebsvermögens (Abschn. 5 VStR)

In NWB F. 9 S. 2411 ff. sind diejenigen Änderungen des BewG und des VStG behandelt, die sich auf Grund des StRG 1990 v. (BStBl 1988 I 224) ergeben haben. Als Folge der Änderung des § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b BewG ist Abschnitt 16 VStR, der die Behandlung von Forderungen und Schulden zwischen der Personengesellschaft und den Mitunternehmern regelt, neugefaßt worden.

Abweichend von der bisherigen Regelung werden Schuldverhältnisse nicht mehr anerkannt. Während bis...