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Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das StEntlG 1999/2000/2002
Die Grunderwerbsteuer wurde 1997 als Geldquelle für die Länder neu entdeckt. Zur Gegenfinanzierung des Vermögensteuerausfalls wurde der Grunderwerbsteuersatz ab 1997 von 2 v. H. auf 3,5 v. H. angehoben. Das Grunderwerbsteueraufkommen entwickelte sich ab 1995 wie folgt: 1995: 6,06 Mrd. DM; 1996: 6,4 Mrd. DM; 1997: 9,1 Mrd. DM; 1998: 10,9 Mrd. DM; 1999: ca. 11 Mrd. DM. Außerdem wurden in das GrEStG sog. aufkommenssichernde Regelungen aufgenommen.
Wie ein Schatten lag die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit auf der Grunderwerbsteuer. Es ging darum, ob für den Erwerb eines Familienwohnheims eine spezielle Verkehrsteuer erhoben werden darf oder ob der durch die Beschlüsse des (BStBl 1995 II S. 655 und S. 671) postulierte Schutz des Familiengebrauchsvermögens gegen übermäßige Vermögen- und Erbschaftsteuer auch für besondere Abgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb solchen Vermögens gilt (Vorlagebeschluß des EFG 1999 S. 37). Das BVerfG erklärte den Vorlagebeschluß für unzulässig (, BStBl 1999 I S. 152; vgl. dazu auch NWB . Blickpunkt Steuern . 9/98). Allgemein wird daraus aber geschlossen, daß das BVerfG der Auffassung des Nied...