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Aktuelle BFH-Entscheidungen zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG
Dargestellt werden die wichtigsten Entscheidungen zu § 5a EStG seit 2014 sowie zwei weitere, beim BFH anhängige Verfahren zu § 5a EStG.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gewinnermittlung nach § 5a EStG
[i]VoraussetzungenEine Gewinnermittlung nach § 5a EStG kommt in Betracht, wenn ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betrieben wird (vgl. zu den Voraussetzungen BStBl 2002 I S. 614, Rz. 1, sog. Tonnagesteuererlass). Neben die laufende Besteuerung des nach der Schiffsgröße ermittelten Gewinns tritt die Versteuerung des sog. Unterschiedsbetrags und von etwaigen Sonderbetriebseinnahmen.
Wichtige Urteile des BFH seit 2014
Die für die Praxis wohl wichtigsten Urteile sind in aller Kürze:
[i]Abgeltungswirkung für Neben- und HilfsgeschäfteNach § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG sind Gewinne aus Neben- und Hilfsgeschäften zum Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr durch den nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten. Der BFH hat in zwei Entscheidungen leider eine recht enge Auffassung hinsichtlich der Frage der Abgeltungswirkung vertreten (Urteil v. - IV R 49/15, NWB PAAAG-48086, und IV R 14/14, NWB VAAAG-48084).
[i]Ermittlung des TeilwertsZur Frage, wie die Ermittlung des Teilwerts zu erfolgen hat, hat der (NWB DAAAG-58604) entschieden, dass hierbei die allg...