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Tarifbesteuerung von Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften
Beteiligt sich eine natürliche Person an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, stellt sich in der Beratungspraxis oftmals die Frage, ob ein Antrag auf Tarifbesteuerung vorteilhaft sein kann. Neben dem formalen Antragsverfahren wird der Rechtsanwender in diesem Zusammenhang mit Besonderheiten bei der Anrechnung ausländischer Steuern konfrontiert, die im Einzelnen entscheidungserheblich sein können.
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Antrag auf Tarifbesteuerung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG
[i]Weiss, NWB 5/2016 S. 334Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich mit einem gesonderten Steuersatz in Höhe von 25 % (abgeltend) besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer). Hierbei gelten spezielle einkommensteuerrechtliche Vorschriften. Zu nennen sind beispielsweise das Werbungskostenabzugsverbot und die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags, eine eingeschränkte Verlustverrechnung sowie die Nichtanwendung des ansonsten in diesem Bereich heranzuziehenden Teileinkünfteverfahrens.
[i]Aufhebung zahlreicher Beschränkungen durch AntragMit einem Antrag auf Regelbesteuerung kann der Steuerpflichtige die genannten Beschränkungen, soweit sie mit der Beteiligung zusammenhängen, jedoch abwenden. Allerdings bedarf es...