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NWB Nr. 33 vom Seite 2423

Tarifbesteuerung von Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften

Schwerpunkt: Anrechnung ausländischer Steuern

Marcel Ahrensfeld und Dr. Lukas Hilbert

Wer als natürliche Person an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder mit der steuerlichen Beratung einer solchen betraut ist, wird regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob ein Antrag auf Tarifbesteuerung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG im konkreten Fall finanziell vorteilhaft ist. Während bei einer inländischen Kapitalgesellschaft eher praktische Schwierigkeiten – insbesondere aufgrund der zeitlich weitreichenden Prognose der zukünftigen Einkünfte – zum Tragen kommen, müssen bei der Prüfung der möglichen Vorteilhaftigkeit des Antrags im Zusammenhang mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft zusätzlich auch die ausländischen Steuern einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund befasst sich der folgende Beitrag insbesondere mit den Besonderheiten der Anrechnungssysteme für Zwecke der Berücksichtigung ausländischer Steuern.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gesonderte Besteuerung von Kapitaleinkünften und Ausnahmen

1. Allgemeines

[i]Besteuerung von Einkünften aus KapitalvermögenKapitalerträge werden in Deutschland grundsätzlich an der Quelle mit einem Steuersatz in Höhe von 25 % belegt. Der Einbehalt dieser sog. Abgeltungsteuer wirkt nach § 43 Abs. 1 EStG im Regelfall – wie ihr Name bereits verrät – abgeltend, wenn denn die Einnahmequelle im Privatvermögen bele...