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Mandat | Pflichten beim Auftrag zur Lohnbuchhaltung
Eine steuerliche Beraterin, die im Auftrag der Arbeitgeberin die Lohnabrechnung besorgt, hat grds. auch zu prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden. Anderenfalls muss sie entweder auf die Abführung der geschuldeten Beiträge hinwirken oder bei Zweifelsfragen die Einschaltung eines in Fragen des Sozialversicherungsrechts besonders ausgewiesenen weiteren Beraters empfehlen.
Das Gericht hat zwar gesehen, dass im entschiedenen Fall die Abführungspflicht nur erkannt werden konnte, wenn das Zusammenspiel der Regelungen in § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI betrachtet wurde. [i]Sperling, NWB 18/2019 S. 1315 Gleichwohl ist es der Auffassung, dass ein Steuerberatungsbüro, welches für sich damit wirbt, den gewerblichen Mandanten ...