Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenz | Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens
Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der Grundlage einer von ihr übernommenen Verlustdeckungspflicht zur Verfügung stellt.
Von der Regelung des § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 InsO werden Rechtshandlungen Dritter erfasst, welche der Darlehensgewährung [i]Zur Finanzierungsfolgenverantwortung Schädlich, NWB 33/2019 durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen. Der mittelbar an einer Gesellschaft Beteiligte ist hinsichtlich seiner Kredithilfen für die Gesellschaft wie ein unmittelbarer Gesellschafter zu behandeln. Dies gilt ...