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Lohnsteuer | Garagenkosten mindern geldwerten Vorteil aus Überlassung eines Dienstwagens nicht
Das entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.
In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger anteilige Garagenkosten in Höhe von 1.500 € geltend, welche von dem nach der 1 %-Regelung ermittelten geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens abzuziehen seien. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass es sich bei den auf die Garage entfallenden anteiligen Gebäudekosten nicht um nutzungsabhängige Kosten handele, die dem Arbeitgeber im Rahmen der Zurverfügungstellung des Pkw zwangsläufig entstünden. Eine vepflichtende Regelung, das Fahrzeug in der Garage abzustellen,...