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Umsatzsteuer | Verfallene Prepaid-Vergütungen als Leistungsentgelt
Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind gemäß nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.
Im Ergebnis war die Beurteilung angesichts der Rechtsprechung des BFH zur Umsatzbesteuerung von Über- und Doppelzahlungen zu erwarten, wenngleich die von der des Finanzgerichts abweichende, dem Unionsrecht und der Rechtsprechung des EuGH dazu Rechnung tragende Begründung zu überraschen vermag.
Die Klägerin erbrachte im Streitjahr 2007 Telekommunikationsleistungen auf der Grundlage sog. Prepaid-Verträge. Nach Aktivierung der Mobilfunkanschlüsse konnten die Kunden ihr Prepaid-Guthaben jeder...BStBl 2001 I S. 1010