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Online-Beitrag vom

Grunderwerbsteuer bei steuerbarem Rückerwerb

Zur Steuerpflicht bei fehlender Steuerbarkeit des Ersterwerbs und Steuerbarkeit des Rückerwerbs

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Die Entscheidung des , NWB IAAAH-22572, behandelt einen Fall, der für die Praxis von Bedeutung ist. Dabei geht es um Anteilsveräußerungen an einer Gesellschaft, die u. a. als „Gegenleistung“ die Übertragung eines inländischen Grundstücks zum Gegenstand hat. Wenn es zu einem Rückerwerb der Anteile (auch Fälle unter 95 %) kommt, ist dieser Rückerwerb wegen Anteilsvereinigung steuerbar. Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Rückerwerb unter § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG fällt und damit nicht steuerpflichtig ist.

I. Anteilsvereinigung durch Rückerwerb

[i]Aufschiebende BedingungDie Klägerin war alleinige Gesellschafterin der von ihr errichteten Y1 GmbH. Die Y2 GmbH war in derselben Branche tätig. Am wurden verschiedene notariell beurkundete Vereinbarungen geschlossen (UR-Nr. 0001 bis 0004/2005). In dem Vertrag UR-Nr. 0001/2005 verkaufte die Y2 GmbH der Y1 GmbH einen bestimmten Geschäftsbereich mit den dazugehörigen, näher beschriebenen Wirtschaftsgütern zu einem mit einer Gleitklausel versehenen Gesamtkaufpreis. Zu dem Geschäftsbetrieb gehörte auch ein Grundstück. Dazu hieß es im Vertrag, der Verkäufer verkaufe das in einer Anlage näher bezeichnete Grundstück; der Käufer nehme hie...