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StuB Nr. 15 vom Seite 581

Erträge aus altem Körperschaftsteuerguthaben

Zugleich Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

Die Aufzinsung von altem Körperschaftsteuerguthaben aus Zeiten des Anrechnungsverfahrens ist gemäß BFH auch nach einem Formwechsel in eine Personengesellschaft nicht gewinnerhöhend zu erfassen, wenn an der Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind. Damit entscheidet der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung im .

Kernfragen
  • Mit welchem Wert ist das alte KSt-Guthaben bilanziell anzusetzen?

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Aufzinsung des KSt-Guthabens?

  • Wirkt die Aufzinsung nach einem Formwechsel in eine Personengesellschaft gewinnerhöhend?

I. Einleitung

[i]Möller, Zinsertrag aus Körperschaftsteuerguthaben, NWB Online-Beitrag NWB ZAAAH-20822 Schmidt/Wagenblast, Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG, Grundlagen NWB UAAAE-67669 Klein, in: Mössner/Seeger/Oellerich, KStG, § 37 NWB BAAAF-86969 Bei dem Wechsel vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren (§ 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG i. V. mit § 3c Abs. 2 EStG) waren zahlreiche Übergangsregelungen zu beachten. Unter anderem war nach § 37 Abs. 1 KStG ein Endbestand des Körperschaftsteuerguthabens (KSt-Guthaben) festzustellten. Die Fortschreibung dieses KSt-Guthabens hat eine wechselvolle Vergangenheit: Zunächst war eine Minderung des vorhandenen KSt-Guthabens abhän...