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Erträge aus altem Körperschaftsteuerguthaben
Zugleich Anmerkungen zum
Die Aufzinsung von altem Körperschaftsteuerguthaben aus Zeiten des Anrechnungsverfahrens ist gemäß BFH auch nach einem Formwechsel in eine Personengesellschaft nicht gewinnerhöhend zu erfassen, wenn an der Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind. Damit entscheidet der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung im .
Mit welchem Wert ist das alte KSt-Guthaben bilanziell anzusetzen?
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Aufzinsung des KSt-Guthabens?
Wirkt die Aufzinsung nach einem Formwechsel in eine Personengesellschaft gewinnerhöhend?
I. Einleitung
[i]Möller, Zinsertrag aus
Körperschaftsteuerguthaben, NWB Online-Beitrag
NWB ZAAAH-20822
Schmidt/Wagenblast,
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG, Grundlagen
NWB UAAAE-67669
Klein, in:
Mössner/Seeger/Oellerich, KStG, § 37
NWB BAAAF-86969 Bei dem Wechsel vom
körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halb- bzw.
Teileinkünfteverfahren (§ 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG i. V. mit § 3c Abs. 2 EStG)
waren zahlreiche Übergangsregelungen zu
beachten. Unter anderem war nach § 37 Abs. 1 KStG ein Endbestand des
Körperschaftsteuerguthabens (KSt-Guthaben) festzustellten. Die Fortschreibung
dieses KSt-Guthabens hat eine wechselvolle Vergangenheit: Zunächst war eine
Minderung des vorhandenen KSt-Guthabens abhän...