Berufliche Bildung: Wo sich der Abschluss als Geprüfter Bilanzbuchhalter bezahlt macht
Wer mit einem beruflichen [i]www.dabekom.deFortbildungsabschluss wie dem des Geprüften Bilanzbuchhalters (IHK) ein Studium an einer Hochschule aufnehmen möchte, kann sich einen Teil der bisherigen Qualifikationen anrechnen lassen und so die Studiendauer verkürzen. Allerdings war es dafür notwendig, sich bei jeder einzelnen in Frage kommenden Hochschule zu informieren, welche Anrechnungen für den jeweiligen Studiengang bestehen. Die Informationsplattform DAbeKom fasst nun bundesweit die Anrechnungsmöglichkeiten unterschiedlichster Abschlüsse zusammen und stellt sie kostenfrei und übersichtlich auf einer Internetseite zusammen. Initiiert hat das Projekt die Fachhochschule in Bielefeld. Lesen Sie ab im Beitrag von Christof Müller, Prof. Dr. Axel Benning und Prof. Dr. Heiko Burchert, wie die Seite funktioniert.
Die Wellen schlugen hoch, als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai letzten Jahres in Kraft trat. Danach ebbte die Welle ein wenig ab, allerdings schaffen die Aufsichtsbehörden nun die nötigen Voraussetzungen, um die Regelungen auch zu kontrollieren. Die ersten Bußgelder sind ebenfalls schon verhängt worden, so dass die DSGVO keineswegs – wie vielleicht mitunter erhofft – zum zahnlosen Papiertiger werden wird. Wer als Freiberufler an dieser Stelle keine Fehler machten möchte, wird sich mit dem Thema also befassen müssen. Ab geht deshalb Dr. Diana Ettig in ihrem Beitrag der Frage nach, wann Steuerberater und Bilanzbuchhalter Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind. Sie kommt zu dem Schluss, letztlich dürfte der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung für die meisten Berater sinnvoll sein.
Außerdem lesen Sie in dieser [i]Maiwald, Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 – Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Verfahrens, Lohn und Gehalt direkt digital 5/2019 S. 10 NWB UAAAH-21304 Ausgabe: Dr. Johannes Riepolt befasst sich im Buchführungs-Seminar ab mit der Gründung und Fortführung einer atypisch stillen Gesellschaft und geht dabei insbesondere auf die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in der Handels- und in der Steuerbilanz ein. zeigt, wie sich die bilanziellen Besonderheiten von Factoring-Verhältnissen in der Handelsbilanz abbilden lassen. Und im Teil 8 der Reihe KMU-Jahresabschluss – Best Practice des BBK-Herausgebers geht es um die Wertpapiere. Außerdem finden Sie im Livefeed zu Ihrem Online-Themenpaket NWB Rechnungswesen noch einen Beitrag zur neuen A1-Bescheinigung: Wer als Arbeitnehmer ins EU-Ausland, in den EWR oder die Schweiz reist, muss die Bescheinigung mitführen. Seit Anfang des Jahres muss diese elektronisch beantragt werden. Die Bescheinigung gilt für alle Arbeitnehmer und auch für z. B. (kurze) Dienstreisen. Mehr dazu im Beitrag von Lars Maiwald unter NWB UAAAH-21304.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 709
ZAAAH-23615