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NWB Nr. 33 vom Seite 2625 Fach 7 Seite 5561

Haftung im Abzugsverfahren für sog. Scheinunternehmer bis zum 31. 12. 2001 EU-konform?

von Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski, Ahaus

I. Einleitung

Das Steueränderungsgesetz 2001 wurde am verabschiedet und am verkündet (BGBl 2001 I S. 3794; BStBl 2002 I S. 4). Das bisherige Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. mit §§ 51-58 UStDV a. F.) wird bei gleichzeitiger Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aufgehoben. Entsprechend der 6. USt-RL wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - nunmehr im Gesetz - geregelt. Durch den Übergang der Steuerschuldnerschaft sollen - wie bisher schon beim Abzugsverfahren - USt-Ausfälle verhindert werden, die dadurch eintreten könnten, dass bestimmte Leistungen von Unternehmern nicht oder nicht vollständig im allgemeinen Besteuerungsverfahren erfasst werden bzw. der Fiskus den Steueranspruch beim Leistenden nicht realisieren kann.

Das seit dem in Deutschland (und keinem anderen EU-Land) so geltende Abzugsverfahren stand immer stark in der Kritik, insbesondere natürlich in den anderen Mitgliedstaaten. Es wurde nun zum durch die Einführung der Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers ersetzt, insbesondere um die Diskriminierung der ausländischen Unternehmer (sie blieben Steuerschuldner, der inländische Auftraggeber war Haftungsschuldner) zu beseitigen (BT-Drucks. 14/6877 zu Art. 14 - UStG -, Allgemeines).

II. ...