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NWB Nr. 32 vom

Steuerlich zu berücksichtigende Verluste aus Übungsleitertätigkeit

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

Es stellte sich in zwei Verfahren vor dem BFH die Frage, ob Verluste steuerlich bei einer nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Nebentätigkeit berücksichtigt werden können und wenn ja, wie sie zu berücksichtigen sind. (, NWB HAAAH-13418, und v.  - III R 23/15, NWB VAAAG-80500).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Allgemeine Grundsätze werden herangezogen

[i]Prüfung der EinkünfteerzielungsabsichtAn sich ist die Tätigkeit als Übungsleiter, z. B. in einem Sportverein, eine selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG. So ist die Fußballtrainertätigkeit eine an sich steuerpflichtige Tätigkeit, auch wenn sie nur vorübergehend ausgeübt wird (, NWB VAAAA-97276). Der BFH geht daher von den allgemeinen Grundsätzen aus, die gelten, wenn durch eine an sich steuerpflichtige Einnahmequelle Verluste erzielt werden. Er prüft die Abgrenzung zur Liebhaberei, so dass die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht im Mittelpunkt der Prüfung steht.

Konsequenzen für die Praxis

[i]Fehlendes GewinnkonzeptIst die selbständige Tätigkeit so strukturiert, dass die Einnahmen stets von den Aufwendungen (in den zwei entschiedenen Fällen Aufwendungen für Fahrtkosten) in der Höhe überschritten werden, fehlt es bereits an einem erf...