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Erreichen der gewünschten Zuordnung von Gewinnansprüchen bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen
Gedanken zur Entscheidung des
Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen verdienen die mit ihnen verbundenen Gewinnansprüche besondere Aufmerksamkeit. Zivilrechtlich geht das Gewinnstammrecht aus den veräußerten Anteilen zusammen mit diesen auf den Erwerber über. [i]Gehrmann, Gewinnausschüttungen, infoCenter, NWB MAAAB-05664 Der daraus resultierende Gewinnanspruch entsteht allerdings erst mit Feststellung des Jahresabschlusses, so dass auch der auf den Zeitpunkt vor der Veräußerung entfallende Gewinnanteil dem Erwerber zusteht. Steuerlich werden diese Einkünfte dem zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses an der Gesellschaft beteiligten Anteilseigner zugerechnet und der Veräußerer hat wegen des schuldrechtlichen Anspruchs auf die „Früchte“ des Geschäftsanteils (§§ 99, 101 BGB) eine aufgeschobene Steuerbelastung. Dieser unterschiedlichen Handhabung im Zivilrecht einerseits und im Steuerrecht andererseits ist durch eine entsprechende Vertragsgestaltung Rechnung zu tragen. Die Entscheidung des , NWB IAAAG-89748) hat dazu in einigen Punkten Klarheit geschaffen und erweitert Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Unterscheidung zwischen Bezugsrecht und Gewinnanspruch
[i]Verfügung über den Gewinnanspruch möglichMit der Übertragung des Geschäftsanteils geht das Ge...