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Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit
Ausschluss der Entgeltfortzahlung
Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal sechs Wochen weiter Entgelt durch ihren Arbeitgeber, und zwar unabhängig von der Art der Erkrankung. Wichtig ist hierbei, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Dies kann zum Erlöschen des Entgeltfortzahlungsanspruchs führen.
Eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit ist nur bei einem groben Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben. Nicht schon jede leichte Fahrlässigkeit bei der Krankheitsentstehung ist somit als Verschulden anzusehen. Dennoch gibt es in der Praxis zahlreiche Fälle, in denen der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle wegen Selbstverschuldens verweigern kann.
I. Grundsätze
Der Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Einzelheiten sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) vor. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es zu einer zulässigen (berechtigten) Verweigerung des Arbeitgebers, das Entgelt fortzuzahlen, kommen. Da die einzelnen Vorschriften oftmals sehr komplex sind, kommt es immer wieder zu gegenteiligen A...