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E-DRÄS 10: Änderungen des DRS 25 und weiterer Deutscher Rechnungslegungs Standards
Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10) veröffentlicht. Der Entwurf des Änderungsstandards beinhaltet in erster Linie klarstellende Regelungen zur Inflationsbereinigung durch Indexierung in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss.
Weitere Änderungen betreffen
DRS 16 (Halbjahresfinanzberichterstattung),
DRS 19 (Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises) sowie
DRS 23 (Kapitalkonsolidierung).
Bei diesen Änderungen handelt es sich um Aktualisierungen bedingt durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz infolge des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).