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Das neue „Formeltestat“
Teil 2: Berichtsstetigkeit bei der Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte und weiteren Angaben
Mit der EU-Reform der Abschlussprüfung wurden im Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB; Public Interest Entities – PIE) neben formalen Änderungen auch neue Inhalte eingeführt. Sie bezwecken, die Adressaten über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu informieren und die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks durch mehr Transparenz über die Abschlussprüfung zu erhöhen. Zur Erhöhung der Aussagekraft sollen Abschlussprüfer bei PIE auch stärker individualisiert und problemorientiert über diejenigen Sachverhalte berichten, die nach ihrer Einschätzung bei der Prüfung des Abschlusses jeweils am bedeutsamsten waren. Pflichtmäßig waren diese Anforderungen an den Bestätigungsvermerk bei PIE bereits mit Geltung für Abschlussprüfungen über nach dem beginnende Berichtszeiträume anzuwenden. Zu ihrer Erstumsetzung liegen diverse Untersuchungen vor. Darin wurden zum Teil bereits Anzeichen für ein „neues Formeltestat“ vermutet. Dieser Vermutung geht der vorliegende Beitrag nach. Er vergleicht Bestätigungsvermerke zur Rechnungslegung im Jahresabschuss und Lagebericht bei PIE mit vom Kalenderjahr abweiche...