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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 03-04 | Geschenke: Betriebsausgabenabzug bei Aufmerksamkeiten, Verlosungen und Streuwerbeartikeln

Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner sind als Betriebsausgaben nur bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 35 € im Kalenderjahr abzugsfähig. In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, welche Zuwendungen hier einzubeziehen sind. Was Aufmerksamkeiten, Gewinne aus Verlosungen und sonstigen Gewinnspielen, Prämien für Kunden sowie Werbeartikel angeht, hat die OFD Frankfurt a. M. jüngst die Sichtweise der Verwaltung dargestellt.

Bei der nächsten Verwaltungsanweisung, die wir Ihnen nun vorstellen, geht es um den Abzug von Geschenken als Betriebsausgaben.

In § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG ist bekanntlich geregelt: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn nicht mindern. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen. – Das sind gleich mehrere Verneinungen auf einmal. Positiv ausgedrückt sind Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgaben abzugsfähig bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 35  € im Kalenderjahr. Wie Sie wissen, handelt es sich dabei um eine Freigren...