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Track 30 | Außenprüfung: Zulässigkeit von Auskunftsersuchen an Dritte
Darf ein Betriebsprüfer ohne vorherige Information im Rahmen von Auskunftsersuchen an Dritte herantreten, die in keiner unmittelbaren Geschäftsbeziehung zum geprüften Unternehmer stehen, um Informationen zu erfragen, die nur mittelbar die Besteuerungsgrundlagen erhellen? – Das FG Berlin-Brandenburg hat die Einholung von Auskünften zur Rekonstruktion der Lieferkette eines Kfz-Händlers in erster Instanz für zulässig gehalten. Ob das der BFH auch so sieht, bleibt abzuwarten.
Eine sehr spannende verfahrensrechtliche Frage muss der X. Senat des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren beantworten. Es geht um die Zulässigkeit von Auskunftsersuchen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung.
Im Streitfall wollte ein Betriebsprüfer die Preise überprüfen, zu denen ein Kfz-Händler seine Gebrauchtwagen angekauft hatte. Er beließ es nicht dabei, sich die Kaufverträge anzusehen und die Verkäufer zu kontaktieren. Da es einige Ungereimtheiten gab, wandte er sich auch an die letzten Fahrzeughalter. Wohl um zu prüfen, ob Zwischenhändler eingeschaltet worden waren. Den Kfz-Händler hatte er über die Auskunftsersuchen nicht informiert.
Im Kern geht es darum: Darf die Finanzbehörde ohne vorherige Informa...