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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 25 | Kapitaleinkünfte: Abgeltungsteuer bei von einer Familienstiftung gehaltenen KG-Anteilen

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob Zinsen aus Forderungen gegenüber einer GmbH & Co.KG dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wenn ein Ehepaar seine Beteiligungen an der GmbH & Co.KG sowie ihre Geschäftsanteile an der Komplementärgesellschaft auf eine von ihnen errichtete Familienstiftung übertragen haben. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des FG Münster sind die Eheleute keine nahestehenden Personen der KG. Die Zinsen sind daher mit 25 % zu versteuern.

Eine Erwähnung wert ist auch ein interessantes Verfahren zur Abgeltungsteuer. Das FG Münster hat nämlich in erster Instanz entschieden: Der Steuersatz von 25 % ist auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden, wenn ein Ehepaar gemeinsam die Mehrheit der Stimmrechte im Vorstand einer Familienstiftung hat.

Die Eheleute waren zunächst die alleinigen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG. Sie übertrugen ihre Beteiligungen an der KG sowie ihre Geschäftsanteile an der Komplementärgesellschaft auf eine von ihnen errichtete Familienstiftung . Sie blieben aber Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Zugleich bildeten sie neben einer dritten Person den Vorstand der Stiftung. Die Darlehenskonten der bisherigen Gesellschafter wurden als sonstige V...